Rahmenbedingungen

Honorar, Kostenzuschuss und Ablauf

Kosten, Kostenzuschuss und Absageregelung sind hier vollständig angeführt. Wenn etwas offen bleibt, klären wir es im telefonischen Erstkontakt.

Honorar

Honorartabelle

Leistung Dauer Honorar
Klinisch-psychologische Behandlung Kostenzuschuss durch die Krankenkassa möglich 50 Minuten € 120
Klinisch-psychologische Beratung 50 Minuten € 120
Klinisch-psychologische Diagnostik In der Regel 3 – 4 Einheiten, abhängig von der Fragestellung 60 Minuten € 120/Einheit + € 240 Befund-/Gutachtenerstellung inkl. Besprechung
Eignungsdiagnostik für Klinische PsychologInnen Gemäß §7 des Psychologengesetzes 2013 (BGBl. NR. I 182/2013) ca. 2 Stunden € 250 inkl. Gutachtenerstellung
Klinisch-psychologische Behandlung Kostenzuschuss durch die Krankenkassa möglich
Dauer 50 Minuten
Honorar € 120
Klinisch-psychologische Beratung
Dauer 50 Minuten
Honorar € 120
Klinisch-psychologische Diagnostik In der Regel 3 – 4 Einheiten, abhängig von der Fragestellung
Dauer 60 Minuten
Honorar € 120/Einheit + € 240 Befund-/Gutachtenerstellung inkl. Besprechung
Eignungsdiagnostik für Klinische PsychologInnen Gemäß §7 des Psychologengesetzes 2013 (BGBl. NR. I 182/2013)
Dauer ca. 2 Stunden
Honorar € 250 inkl. Gutachtenerstellung

Alle Leistungen sind Privatleistungen; ein Kostenzuschuss der Krankenkassa ist bei der klinisch-psychologischen Behandlung möglich.

Wie viele Einheiten für eine Diagnostik benötigt werden, ist abhängig von der Fragestellung. In der Regel werden 3 – 4 Einheiten für eine Diagnostik benötigt (ausgenommen ADHS-Abklärung). Gerne informiere ich Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch über den voraussichtlichen Umfang.

Kostenzuschuss

Gesetzliche Krankenversicherungen

Seit 1. Jänner 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Als eingetragene Klinische Psychologin erfülle ich die Voraussetzungen für eine mögliche Kostenrückerstattung durch Ihre Sozialversicherung.

Dabei können nach einer ärztlichen Untersuchung zunächst bis zu zehn Behandlungseinheiten in Anspruch genommen werden. Eine Verlängerung ist bei entsprechendem Bedarf nach Antragstellung bei der jeweiligen Sozialversicherung möglich. Die Höhe des Kostenzuschusses ist je nach Versicherungsträger unterschiedlich (Stand August 2026):

ÖGK € 33,70 pro Einheit (60 Minuten)
SVS € 50,00 pro Einheit (50 Minuten)
BVAEB € 50,20 pro Einheit (50 Minuten)

Gerne informiere ich Sie persönlich über den genauen Ablauf und stelle Ihnen notwendige Formulare zur Einreichung bei Ihrer Krankenkassa zur Verfügung.

Weitere Regelungen

Private Krankenversicherungen

Auch private Krankenversicherungen übernehmen je nach Tarif häufig einen Teil der Kosten für klinisch-psychologische Behandlung und/oder Diagnostik. Bitte klären Sie die individuellen Leistungen und Voraussetzungen vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab.

Absageregelung

Absage von Terminen

Sollten Sie an einem vereinbarten Termin nicht teilnehmen können, bitte ich Sie 24h vorher per Email oder telefonisch abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt, da der Termin nicht zeitnah weitervergeben werden kann.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wie läuft eine klinisch-psychologische Diagnostik ab?

Nach Ihrer Terminanfrage melde ich mich persönlich bei Ihnen. In einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch besprechen wir kurz Ihr Anliegen und klären erste Fragen.

Im Anschluss können wir uns einen verbindlichen Termin zur Diagnostik ausmachen.

Die Diagnostik findet vor Ort in meiner Praxis statt. Weitere Informationen zum genauen Ablauf und den angebotenen Leistungen entnehmen Sie bitte:

Wie läuft eine klinisch-psychologische Behandlung oder Beratung ab?

Erstkontakt

Nach Ihrer Terminanfrage melde ich mich persönlich bei Ihnen. In einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch besprechen wir kurz Ihr Anliegen und klären erste Fragen und schauen gemeinsam, ob eine klinisch-psychologische Behandlung oder Beratung für Sie passend ist.

Erstgespräch

Beim ersten persönlichen Termin nehme ich mir Zeit, Ihre aktuelle Situation, Ihre Anliegen und die bisherige Entwicklung zu verstehen. Gemeinsam klären wir, was Sie verändern oder erreichen möchten und welche Unterstützung für Sie hilfreich sein könnte.

Individuelle Zielsetzung

Auf Basis des Erstgesprächs werden gemeinsam konkrete und realistische Behandlungsziele festgelegt. Dabei orientiert sich die Behandlung an Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihren Bedürfnissen und Ressourcen.

Behandlung oder Beratung

Die weiteren Termine richten sich individuell nach Ihren Anliegen und Zielen. Zum Einsatz kommen wissenschaftlich fundierte und evidenzbasierte klinisch-psychologische Methoden. Gemeinsam entwickeln wir neue Perspektiven und Strategien, die Sie auch im Alltag unterstützen können.

Dauer und Häufigkeit

Dauer und Häufigkeit richten sich nach Ihren individuellen Anliegen. In der Regel finden Sitzungen einmal die Woche statt, wobei die Häufigkeit je nach Anliegen variieren kann.

Wie lange dauert eine Sitzung in der Behandlung und Beratung?

Eine Einheit klinisch-psychologische Behandlung und Beratung dauert 50 Minuten. Bei Bedarf können längere Einheiten vereinbart werden.

Sind die Gespräche vertraulich?

Ja, nach §37 Psychologengesetz (BGBI. I Nr. 32/2013) sind Klinische PsychologInnen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Praxis in 1030 Wien

Hainburgerstraße 20/20, 1030 Wien · U3 Rochusgasse / U4 Landstraße

Waldweg

Ein Erstgespräch schafft Klarheit — gemeinsam finden wir heraus, welche Unterstützung für Sie sinnvoll ist.